Bedingungen für einen kostenlosen Antigen-Schnelltest
Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest gemäß §4a Test-Verordnung haben:
- Kinder unter 5 Jahren (Nachweis: z. B. Kinderreisepass)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, u. a. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (Nachweis im Original, z.B.: ärztliches Attest, Mutterpass)
- Personen, die zurzeit an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen (mit Nachweis der Studienteilnahme)
- Personen, die sich in Quarantäne befinden und ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“ – abhängig von der Regelung des jeweiligen Bundeslandes)
- Besucher, Behandelte oder Bewohner in folgenden Einrichtungen:
Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, stationäres Pflegeheim, Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und ambulante Operationen, Dialysezentrum, ambulante Pflege, ambulanter Dienst oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tagesklinik, Entbindungseinrichtung, ambulanter Hospizdienst und Palliativversorgung - Personen, die pflegebedürftige Angehörige versorgen
- Personen die in einem Haushalt mit nachweislich Corona-Infizierten leben (Nachweis: Positives Testergebnis des Haushaltsmitgliedes sowie Nachweis der übereinstimmenden Anschrift)
Anspruch auf einen vergünstigten Bürgertest mit 3 € Eigenbeteiligung haben:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen, z.B. Konzert
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit schweren Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten habe (Nachweis: „rote Kachel“)
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